Die Aufgabe des Betriebsrates ist es, die Mitarbeiter*innen im Betrieb zu vertreten.
Der Betriebsrat ist dabei für das Recht aller Mitarbeiter*innen zuständig und nicht für das Recht einzelner Mitarbeiter*innen, dennoch werden die Mitarbeiter*innen vertraulich zu ihren Anliegen beraten.
Diese Auskunft ist nicht rechtsverbindlich. Wenn die Mitarbeiter*innen eine rechtsverbindliche Beratung wünschen, können sie sich individualrechtlich über eine Gewerkschaft oder einen Anwalt beraten lassen.
Der Betriebsrat und der Geschäftsführer arbeiten vertrauensvoll zum Wohle der Mitarbeiter*innen zusammen.
Dies ist eine Kernaufgabe des Betriebsrates.
Der Betriebsrat
Der Betriebsrat setzt
Der Betriebsrat fördert
Der Betriebsrat setzt sich aus 11 Kolleg*innen zusammen (9 + 2 Ersatzmitglieder). Davon ist ein Mitglied für die Betriebsratstätigkeit freigestellt.
Das Betriebsratsbüro befindet sich in der 3. Etage, Zeppelinstraße 63, Raum 3.19.
Die Mitarbeiter*innen können die Offene Sprechstunde nutzen: Montags von 10:00 bis 13:00 Uhr und Mittwochs von 15:00 bis 18:00 Uhr. Oder sie kontaktieren ein BR-Mitglied ihrer Wahl für ihre Anliegen nach Terminvereinbarung.
Am einfachsten ist eine Kontaktaufnahme per E-Mail.
Selbstverständlich werden alle Anliegen vertraulich behandelt.
Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates sind in § 80 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.